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1236. Juni 17. Interamni.

15. Kal. Jul. p. a. 10.

Papst Gregor IX. beauftragt denselben, den Herzog (Heinrich) von Schlesien durch Ermahnung, event. geistliche Strafen zur Genugthuung gegen den Erzbischof und das Kapitel von Gnesen anzuhalten.
Derselbe habe, wie diese klagen, bei seinen mehrfachen Kriegszügen gegen den Herzog (Wladisl.) von Polen die Unterthanen und Besitzungen der Gnesener Kirche geschädigt, die Ermahnungen zur Genugthuung nicht geachtet, sondern eine frivole Appellation an den päpstlichen Stuhl eingelegt, die er dann schon seit zwei Jahren nicht weiter verfolgt habe.

Theiner, mon. Pol. I. 30 u. darnach c. d. maj. Pol. I. 162. Potthast 10191.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.